WEEE und RoHS bei Honeywell


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 Pressemitteilungen über neue Produkte und Services von HoneywellHoneywell setzt EU-Umweltdirektiven WEEE und RoHS um
Durch die Befolgung der Umweltdirektiven WEEE und RoHS der EU unterstreicht Honeywell die Verpflichtung des Unternehmens zur Lieferung zuverlässiger, qualitativ hochwertiger und umweltfreundlicher Produkte. Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Informationen zu WEEE und RoHs.
WEEE (WEEE2002/96/EG)
Nach Artikel 2 der WEEE gilt diese Richtlinie für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die im Anhang 1A aufgeführten Kategorien fallen. Ausnahmen zu dieser Festlegung sind jedoch in dem von der EU-Kommission veröffentlichten "Guidance Paper" unter dem Titel "Frequently Asked Questions" und vom Bundesumweltministerium veröffentlichten Dokument "Hinweis zum Anwendungsbereich des ElektroG" vom 24.6.05 festgehalten.
Danach sind Geräte oder Systeme, die aus einer Kombination von Einrichtungen, Systemen, fertigen Produkten oder Komponenten bestehen und ortsfest sowie fachmännisch installiert sind, um zusammen eine bestimmte Funktion zu erfüllen, von WEEE ausgeschlossen. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass diese Produkte bzw. Systeme fest mit dem Gebäude verbunden sind und somit am Ende der Produktlebensdauer auch fachmännisch entsorgt werden.
Es ist damit festzustellen, dass Honeywell Geräte der Mess-, Regel- und Steuerungstechnik sowie elektrische Antriebe im Einsatz bei ortsfesten Anlagen, entsprechend den oben genannten Ausführungen nicht unter die WEEE-Richtlinie fallen.Damit ist in der Regel eine Anmeldung beim EAR (Elektro-Altgeräte Register) nicht notwendig. Ausgenommen davon sind Produkte, bei denen oben genannten Kriterien nicht zutreffen. Diese Produkte wird Honeywell selbstverständlich beim EAR registrieren, um eine fachgerechte Entsorgung sicherzustellen.
RoHS (RoHS 2002/95/EC)
Vom RoHS Geltungsbereich ausgenommen sind hier Geräte der Kategorie (8 und 9), entsprechend §5. Da der größte Anteil aller Honeywell Steuer- und Regel- Einrichtungen zur Kategorie 9 zuzurechnen sind ("Überwachungs- und Kontrollinstrumente") sind somit diese Geräte nicht von RoHS betroffen.
Diese Position basiert auf der Interpretation der EU Richtlinie, dem deutschen Gesetz und den EU- Guidelines sowie der Einschätzung der bei Honeywell mit der Materie befassten Personen. Sie gilt vorbehaltlich anderer gesetzgeberischer Regelungen (z.B. im Ausland) oder Auslegungen durch die Gerichte.

Stand: 15.09.2005

Links für weitergehende Informationen:
BitKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, 
Telekommunikation und neue Medien e.V.

Bundesumweltministerium

VDMA - Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.

ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
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